Dämmung von Dach, Fassade und Decke
EnEV Pflichtmaßnahmen im Bestand
§9 Nachrüstung bei Anlagen und Gebäuden:
(3)Eigentümer von Gebäuden mit normalen Innentemperaturen müssen nicht begehbare aber zugängliche oberste Geschossdecken beheizter Räume bis zum 31. Dezember 2006 so dämmen, dass der Wärmedurchgangskoeffizient der Geschossdecke 0,30 W/(m²K) nicht überschreitet.
Zwischensparrendämmung: | Dämmdicke 140-180 mm |
Der unausgebaute Dachraum wird mit Mineralwoll-Klemmfilzen gedämmt und mit einer luftdichten Folie versehen. Bei einem späteren Dachausbau können die Flächen zwischen der Unterkonstruktion nach Verlegung der Installation zusätzlich gedämmt werden und anschließend mit Gipskarton oder Holz verkleidet werden.
Dämmung ausgebauter Dachraum: | Dämmdicke 140-160 mm |
Ein spezieller Folienschlauch wird über den Spitzboden zwischen die Sparrenfelder verlegt und anschließend mit Mineralwoll- oder Zellulose-Dämmstoff fugendicht gefüllt.
Begehbare Dämmung der obersten Geschossdecke: | Dämmdicke 160 mm |
Die Decke wird mit Polysterol Hartschaumplatten oder Mineralwollplatten ausgelegt und anschließend mit Gipsfaser Estrichverbundelementen oder OSB Platten belegt.
Nicht begehbare Dämmung der obersten Geschossdecke: | Dämmdicke 200 mm |
Die Decke wird mit Mineralfaser- oder Zellulosedämmstoff fugenfrei ausgeblasen.
Dämmung Hohlraum Holzbalkendecke: | Dämmdicke 140-160 mm |
Die Decke wird von oben stellenweise geöffnet und mit Mineralfaser- oder Zellulosedämmstoff fugenfrei ausgeblasen.
Innenwanddämmung: | Dämmdicke 60-80 mm |
Bei denkmalgeschützten Häusern oder einer raumweisen Modernisierung ist eine Innendämmung die oft einzige Möglichkeit einer Verbesserung. Zwischen eine Holz- oder Metallunterkonstruktion wird Mineralfaser- oder Zellulosedämmstoff fugenfrei eingebracht. Danach wird eine Dampfsperre luftdicht verlegt und eine Innenverkleidung aus Gipskarton oder Holz montiert.
Dämmung Hohlraum Zweischaliges Mauerwerk: | Dämmdicke 50-100 mm |
Viele Häuser in Nord und Mitteldeutschland zwischen 1900 und 1990 sind zweischalig gemauert. Innenmauerwerk, Luftschicht oder geringe Dämmung mit Luftschicht und Außenmauerwerk geputzt oder Verblender. Die Hohlschicht wird mit spezieller Mineralwolle oder Spezialdämmstoff SLS 20 über Einblasöffnungen in der Außenwand ausgeblasen. Anschließend werden die Löcher wieder geschlossen.
Kellerdeckendämmung von unten Typ 1: | Dämmdicke 80 mm |
Unter die ungedämmte Betondecke werden nicht brennbare Mineralfaserplatten mit einer optisch ansprechender Vlieskaschierung geklebt oder mit Spezialdübeln die nur 2 cm in den Beton dringen befestigt.
Kellerdeckendämmung von unten Typ 2: | Dämmdicke 80-100 mm |
Gewölbte Kappendecken werden mit einem Mineralfaserputz im Anspritzverfahren fugenfrei gedämmt. Oberfläche grobporig.
Dämmung Kellerdecken HohlraumTyp 1: | Dämmdicke 100-120 mm |
Der vorhandene auf einer Betondecke liegende Dielenfußboden wird zwischen den Lagerhölzern mit Mineralfaser- oder Zellulosedämmstoff fugenfrei ausgeblasen. Dies geschieht über Einblasöffnungen von unten oder oben.
Dämmung Kellerdecken HohlraumTyp 2: | Dämmdicke 100-120 mm |
Gewölbte Kappendecken werden mit einer Gipskartondecke auf einer Metallunterkonstruktion verkleidet. Die Hohlräume werden mit Mineralfaser- oder Zellulosedämmstoff fugenfrei ausgeblasen.
Dämmung von Absperrventilen und Rohrleitungen
Ab 2006 gelten laut EnEV Nachrüstpflichten auch für die Haustechnik bestehender Gebäu-de. Für Immobilienbesitzer gilt dann: Sämtliche Rohrleitungen des Wärmeverteilungs- und Warmwassersystems (auch Nebenaggregate wie Pumpen und Boiler) müssen ausreichend isoliert sein.
EnEV Pflichtmaßnahmen im Bestand
§ 9 Nachrüstung bei Anlagen und Gebäuden:
(2)Eigentümer von Gebäuden müssen bei heizungstechnischen Anlagen ungedämmte, zugängliche Wärmeverteilungs- und Warmwasserleitungen sowie Armaturen, die sich nicht in beheizten Räumen befinden, bis zum 31.12.2006 nach Anhang 5 zur Begrenzung der Wär-meabgabe dämmen.
Häufig noch unterschätzte Schwachstellen in vielen Gebäuden sind schlecht oder gar nicht gedämmte Heizungs- und Warmwasser-Rohrleitungen. Die dadurch entstehenden Verteilungsverluste können bezogen auf den Jahresenergieverbrauch bis zu 15 % betragen.
Werden zum Beispiel fingerdicke Heizungs- und Warmwasserrohre fachgerecht gedämmt, sparen Sie bis zu acht Liter Heizöl pro laufenden Meter. Außerdem strahlen nicht gedämmte Absperr-Ventile soviel Wärme ab, wie etwa 3m Rohrleitung. Auch unzureichend gedämmten Rohrleitungen – flexible Schlauchdämmungen 9-13 mm – verbrauchen immer noch bis zu 6 Liter mehr Heizöl als fachgerecht gedämmte Rohrleitungen.
Hinzu kommt als Besonderheit, die Verwendung des Wassers als Lebensmittel. Aus diesem Grund werden kalte Trinkwasserleitungen gedämmt, um Sie vor Erwärmung zu schützen. Darüber hinaus werden kalte Rohrsysteme gedämmt, damit kein Tauwasser entstehen kann. Dies beugt eine gesundheitsgefährdende Schimmelbildung vor.
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Der Gesetzgeber hat mit der Energieeinsparverordnung strenge Richtlinien vorgegeben. So wird die Umwelt geschont und Sie sparen Kosten.
Anforderungen zur Begrenzung der Wärmeabgabe von Wärmeverteilungs- und Warmwasserleitungen sowie Armaturen (zu § 12 Abs. 5)
1. Die Wärmeabgabe von Wärmeverteilungs- und Warmwasserleitungen sowie Armaturen ist durch Wärmedämmung nach Maßgabe der Tabelle 1 zu begrenzen.
2. Bei Materialien mit anderen Wärmeleitfähigkeiten als 0,035 W/(m•K) sind die Mindestdicken der Dämmschichten entsprechend umzurechnen. Für die Umrechnung und die Wärmeleitfähigkeit des Dämmmaterials sind die in Regeln der Technik enthaltenen Rechenverfahren und Re- chenwerte zu verwenden.